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Wie kommuniziert eine deutsche Behörde rechtssicher?

Eine sachliche Übersicht für IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Behördenleitungen — ohne Produkt-Pitch. Stand: Mai 2026.

  • Rechtliche Lage in DE/EU
  • Anforderungen BSI + DSGVO
  • NIS2 für die Verwaltung
  • Überblick: souveräne Lösungen

Auf einen Blick Stand · 27. Mai 2026 · Von SecTepe, Wülfrath (NRW)

Die meisten deutschen Behörden kommunizieren intern über Messenger, die für diesen Zweck rechtlich problematisch sind. Diese Seite erklärt verständlich, was DSGVO, BSI-Grundschutz und NIS2 von der öffentlichen Verwaltung verlangen — und welche souveränen Alternativen zu WhatsApp, Signal und Microsoft Teams existieren.

Themen im Überblick

Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Sechs Aspekte, die in jeder fundierten Auseinandersetzung mit dem Thema vorkommen sollten.

01

Rechtliche Lage in Deutschland

Datenschutz­konferenz (DSK) und Landesdatenschutz­behörden haben sich mehrfach klar positioniert: WhatsApp, Signal und vergleichbare Dienste sind für die dienstliche Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung nicht zulässig. Begründung: fehlende Auftrags­verarbeitung nach Art. 28 DSGVO und Drittstaaten­transfers ohne tragfähige Rechtsgrundlage.

02

BSI-Grundschutzanforderungen

Das IT-Grundschutz­kompendium des BSI definiert in den Bausteinen APP.5.3 (Allgemeine Anforderungen) und CON.2 (Datenschutz) konkrete Mindest­anforderungen an Messenger: serverseitige Härtung, sichere Schlüssel­verwaltung, Audit-Trail und Schutz vor Datenabfluss in nicht-vertrauens­würdige Cloud-Strukturen.

03

NIS2 und öffentliche Verwaltung

Das NIS2UmsuCG verpflichtet öffentliche Stellen ab 2026 zu Risikomanagement, Vorfalls­meldung und Lieferketten­sicherheit (§§ 30 ff.). Kommunikations­dienste fallen explizit unter „digitale Infrastruktur" — die Auswahl eines Messengers ist damit nicht nur Datenschutz-, sondern auch Compliance-Thema.

04

Souveränität als Kriterium

Souveränität bedeutet: Hosting in DE/EU, keine Drittstaaten­transfers, Quellcode überprüfbar, Schlüssel­hoheit beim Betreiber. Der US-CLOUD-Act bleibt der zentrale Grund, warum auch verschlüsselte US-Dienste für Behörden keine vollständige Lösung sind.

05

Etablierte Lösungen im Vergleich

BwMessenger (Bundeswehr-Standard, basiert auf Matrix), Wire Enterprise (Schweiz/DE), Element Server Suite (Matrix, On-Premise möglich), Threema OnPrem (CH), Stashcat (DE) und Tixeo (FR/EU). Jede Lösung hat unterschiedliche Stärken in Föderation, Schlüssel­verwaltung und Audit-Fähigkeit.

06

Auswahlkriterien für Behörden

Verifizierbare BSI-/DSGVO-Konformität, AVV nach Art. 28, Schnittstellen zu LDAP/AD und E-Akte, MDM-Tauglichkeit (Intune/Workspace ONE), Klarheit zur Schlüssel­hoheit, Open-Source- oder Source-Escrow-Option, vorhandene Referenzen in vergleichbaren Behörden.

Über bund.chat

Warum dieses Thema ausgerechnet jetzt relevant ist.

bund.chat ist ein Produkt von SecTepe — einem inhabergeführten IT-Dienstleister aus Wülfrath (NRW), gegründet 2023.

Die Diskussion um sichere Kommunikation in der Verwaltung ist nicht neu — aber das Tempo, in dem Datenschutz­behörden, das BSI und nun NIS2 Anforderungen verbindlicher machen, hat zuletzt deutlich zugenommen. Mehrere Landesdatenschutz­behörden haben 2024/25 Bußgelder gegen Behörden verhängt, die unrechtmäßig Consumer-Messenger eingesetzt haben.

Gleichzeitig verschiebt sich das Marktangebot. Wo vor fünf Jahren nur eine Hand voll Spezialisten BSI-konforme Lösungen anbot, gibt es heute ein breites Feld etablierter Anbieter — vom BwMessenger über kommerzielle Lösungen bis zur quelloffenen Matrix-Variante. Die eigentliche Frage ist nicht mehr „ob", sondern „welche Lösung passt".

  • Klare rechtliche Erwartungs­haltung von DSK und BSI
  • NIS2 verschärft Pflichten ab 2026
  • Etabliertes Anbieter­spektrum für souveräne Messenger
  • Praxis-Beispiele aus Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
~ 20.000
öffentliche Stellen in DE
Art. 32
DSGVO als Mindestmaßstab
NIS2
ab 2026 verbindlich
Häufige Fragen

Was Sie wahrscheinlich noch wissen wollen.

Antworten auf die Fragen, die in Erstgesprächen am häufigsten aufkommen. Steht Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns einfach.

Dürfen Behörden WhatsApp dienstlich nutzen?

Nein — der Einsatz von WhatsApp für die dienstliche Kommunikation in Behörden ist nach übereinstimmender Auffassung der deutschen Datenschutz­konferenz (DSK) und der meisten Landesdatenschutz­behörden datenschutz­rechtlich unzulässig. Begründet wird das mit fehlender AVV nach Art. 28 DSGVO, Drittstaaten­transfers ohne tragfähige Grundlage und mangelnder Kontrolle über Metadaten.

Was ist ein „souveräner Messenger" konkret?

Ein Messenger gilt als souverän, wenn Hosting in der EU oder Deutschland erfolgt, keine Datenübertragung in Drittstaaten stattfindet, die Schlüsselhoheit nachvollziehbar beim Betreiber liegt und der US-CLOUD-Act sowie vergleichbare extra­territoriale Zugriffs­rechte ausgeschlossen sind. Quelloffener Code oder Source-Escrow erhöhen die Prüfbarkeit.

Welche Lösungen sind für Behörden geeignet?

Häufig eingesetzte Lösungen mit Behörden­referenzen sind unter anderem BwMessenger (Bundeswehr, Matrix-basiert), Wire Enterprise, Element Server Suite (Matrix), Threema OnPrem, Stashcat und Tixeo. Welche davon passt, hängt von Schutzbedarf, Föderations­anforderungen und vorhandener IT-Landschaft ab.

Was sagt das BSI zu Messengern?

Das BSI definiert im IT-Grundschutz­kompendium (Bausteine APP.5.3, CON.2) Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Auditierbarkeit. Für höheren Schutzbedarf empfiehlt das BSI eine technische Härtung, klare Schlüssel­verwaltung und — wo machbar — On-Premise-Betrieb.

Welche Pflichten ergeben sich aus NIS2 für die Verwaltung?

Mit dem NIS2UmsuCG werden öffentliche Stellen ab 2026 zu strukturiertem Risiko­management (Art. 21 NIS2 / § 30 NIS2UmsuCG), 24-/72-Stunden-Meldewesen an das BSI und Lieferketten­sicherheit verpflichtet. Die Auswahl von Kommunikations­diensten fällt damit unter dokumentations­pflichtige technische Maßnahmen.

Was kostet ein souveräner Messenger?

Cloud-basierte Lösungen liegen typischerweise bei 3–8 € pro Anwender pro Monat. On-Premise-Lösungen amortisieren sich ab etwa 500 Nutzer:innen; Setup-Kosten liegen üblicherweise zwischen 20.000 und 80.000 €, gefolgt von laufenden Pflege-Pauschalen. Open-Source-Varianten reduzieren Lizenz­kosten, erhöhen aber den Betriebsaufwand.

Wo finden wir unabhängige Beratung?

Erste Anlaufstellen sind das BSI (Beratung für Bund/Länder), die DSK-Veröffentlichungen sowie regionale CERTs. Für eine konkrete Auswahl-Beratung können auch IT-Dienstleister wie SecTepe (Wülfrath, NRW) angesprochen werden — diese Seite selbst verfolgt keinen Produkt-Verkauf.

Kerngedanken

Das Wichtigste in fünf Punkten.

  1. 01 Consumer-Messenger wie WhatsApp oder Signal sind für dienstliche Behörden-Kommunikation rechtlich nicht zulässig.
  2. 02 Maßgebliche Rahmen sind DSGVO (insb. Art. 28, 32), IT-Grundschutz des BSI sowie ab 2026 NIS2 / NIS2UmsuCG.
  3. 03 „Souverän" bedeutet: Hosting in DE/EU, keine Drittstaaten­transfers, nachvollziehbare Schlüssel­hoheit, kein CLOUD-Act-Zugriff.
  4. 04 Etablierte Lösungen existieren — von BwMessenger über Wire bis Element/Matrix und Threema OnPrem.
  5. 05 Auswahlentscheidung sollte Datenschutz, IT-Sicherheit, Betriebsmodell und Integrations­fähigkeit gemeinsam bewerten.
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